… Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Schliengen und Kandern

Gut zu wissen…

Seit vielen Jahren tauchen in laufenden Mandaten immer wieder die gleichen Fragen auf. Deshalb finden Sie hier einige Hinweise, die das Verständnis zwischen Anwalt und Mandant fördern und die Abwicklung des Mandats erleichtern sollen.

Gibt es schon etwas Neues?
Es vergeht kaum ein Tag, an dem mich nicht ein Anruf oder eine E-Mail mit dieser Frage erreicht. Als unser Mandant dürfen Sie versichert sein: wir melden uns umgehend bei Ihnen, sobald es in Ihrem Fall etwas Neues zu berichten gibt. Auch wenn es nichts Neues gibt, wird mir Ihre Akte regelmäßig wieder vorgelegt, so dass ich erforderlichenfalls das Notwendige veranlassen kann. Es kann also kaum passieren, dass Ihr Fall in Vergessenheit gerät.

Abfotografierte Dokumente?
Sie möchten uns Unterlagen und Dokumente per E-Mail zukommen lassen? Gerne! Aber bitte fotografieren Sie die Dokumente nicht ab und schicken uns Fotos. Diese Fotos sind oftmals schlecht lesbar, dunkel, unscharf und vor allem schlecht zu verarbeiten. Besser: Scannen Sie die Dokumente ein und schicken Sie sie uns als pdf-Datei.

Ich habe gestern eine E-Mail geschickt, warum heute noch keine Antwort?
Wir beantworten jede E-Mail, allerdings nicht sofort. Da uns jeden Tag sehr viele Emails und Briefe erreichen, tippt der Rechtsanwalt die E-Mails nicht selbst, sondern diktiert diese, die dann vom Sekretariat geschrieben werden. Das Sekretariat schreibt die Aktenstapel der Reihe nach. Dies führt dazu, dass Sie auf E-Mails nicht immer binnen eines Tages eine Antwort erhalten. Das ist – gerade in der heutigen schnelllebigen Zeit – nicht optimal, aber anders ist eine Kanzlei mit 400 Mandaten pro Jahr und dementsprechend viel Schriftverkehr leider nicht zu organisieren. Aber seien Sie beruhigt: In aller Regel erhalten Sie innerhalb von 1 bis 5 Tagen eine Antwort.

So viel Geld? Für nur ein Schreiben?
Die Rechtsanwaltsgebühren errechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebührensätze nach dem RVG sind leistungsunabhängig, d. h. es wird nicht jedes einzelne Schreiben abgerechnet. So entsteht die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG für die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts einmal, egal ob der Anwalt ein Schreiben oder 20 Schreiben verfassen muss. Mit der Gebühr wird nicht nur der Aufwand des Rechtsanwalts abgegolten, sondern z. B. auch die Verantwortung, die dem Rechtsanwalt übertragen wird. Geht es zum Beispiel um viel Geld, ist auch die Verantwortung des Rechtsanwaltes höher, weshalb auch die Gebühren höher sind.

Schon wieder im Urlaub?
Die rechtsanwaltliche Tätigkeit ist von einem hohen Erwartungsdruck durch Mandanten, Kollegen und Gerichte gekennzeichnet. Hinzu kommen eine Fülle an unterschiedlichen Fallgestaltungen und eine Masse an Akten. Dabei gilt es, niemals Schwäche zu zeigen, stets sinnbringende Antworten parat zu haben und Souveränität auszustrahlen. Kurz und gut: Der Job des Rechtsanwalts ist in jeder Hinsicht anstrengend und kostet Kraft. Deshalb sind mehrere Urlaubspausen im Jahr unerlässlich. Sie als Mandant haben schließlich Anspruch auf einen erholten Anwalt!  ;-)

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